Kosten
Die Pflegesätze werden vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen nach entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern (Pflegekassen, Kommunalverband für Jugend und Soziales usw.) festgesetzt.
Die Pflegesätze setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Die Pflegevergütung ist je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch bemessen. Es werden insgesamt fünf Pflegegrade unterschieden, von 1 bis 5. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten. In diesen Pflegegraden ist der Eigenanteil jeweils gleich hoch.
Die Vergütungen für Unterkunft und Verpflegung sind bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleich hoch und müssen von ihnen selbst getragen werden. Der Investitionskostenanteil ist für Einzel- und Doppelzimmer unterschiedlich hoch und muss von den Bewohnerinnen und Bewohnern ebenfalls selbst getragen werden.
Verbleibender Eigenanteil für ein Einzelzimmer unter Berücksichtigung der aktuellen Kosten und der aktuellen Pflegeleistungen (siehe Übersicht der aktuellen Pflegesätze):
Pflegegrad 0: 3.006,10 Euro
Pflegegrad 1: 3.394,59 Euro
Pflegegrad 2: 3.337,00 Euro
Pflegegrad 3: 3.336,90 Euro
Pflegegrad 4: 3.337,08 Euro
Pflegegrad 5: 3.337,06 Euro
Verbleibender Eigenanteil für ein Doppelzimmer unter Berücksichtigung der aktuellen Kosten und der aktuellen Pflegeleistungen (siehe Übersicht der aktuellen Pflegesätze):
Pflegegrad 0: 2.868,00 Euro
Pflegegrad 1: 3.256,49 Euro
Pflegegrad 2: 3.198,90 Euro
Pflegegrad 3: 3.198,79 Euro
Pflegegrad 4: 3.198,97 Euro
Pflegegrad 5: 3.198,95 Euro
Für den Fall, dass die Pflegesätze nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse nicht voll aus dem eigenen Einkommen bzw. Vermögen aufgebracht werden können, berät sie gern das zuständige Kreissozialamt. Auf Wunsch sind wir hier bei der Vermittlung behilflich.
Kontakt
Herr Christof König
Leitung Karl-Olga-Haus
Gebäude: Karl-Olga-Haus
Tel. +49 7541 203 55200
c.koenig@friedrichshafen.de
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